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Spielabkürzung – um das Spiel noch zu gewinnen?
Sachverhalt:
Alleinspieler spielt Herz, und alle Beteiligten haben noch zwei Karten. Alleinspieler hat Herz-8 und Pik-Ass und ist in der Hinterhand. Er legt seine beiden Karten offen hin ohne eine Aussage. Mittelhand hat noch ein Karo und Kreuz-Bauer.
Vorhand hat Kreuz-9 und Pik-10. Mittelhand zeigt seine beiden Karten und sagt: „Moment, ich habe noch Kreuz Bauer“ (den der Alleinspieler vergessen hatte). Da Vorhand die Karten von Mittelhand gesehen hatte, spielt er Pik-10 aus, Mittelhand nimmt Kreuz-Bauer und der Alleinspieler muss Pik-Ass legen. Somit hat die Gegenpartei über 60 Augen. Alleinspieler
reklamiert nun „Kartenverrat“. Liegt er richtig?
Entscheidung:
Der Alleinspieler hat sein Spiel verloren.
Begründung:
Der Alleinspieler nimmt eine erlaubte Spielabkürzung vor. Ein Gegenspieler zeigt seine Karten und moniert, dass er mit Kreuz-Bube noch einen Stich macht. Er gibt keine konkrete Handlungsanweisung an seinen Mitspieler, bsp. „Wenn Du Pik-10 spielst, kann ich die stechen und mit dem Ass vom Alleinspieler haben wir dann gewonnen!“ Diese Aussage hätte Kartenverrat dargestellt.
So war der Fall hier gerade nicht. Den Alleinspieler zwingt niemand, eine Spielabkürzung vorzunehmen. Er allein ist für sein Handeln verantwortlich. Letztlich muss auch vermieden werden, dass bei schwachen Spielen der Alleinspieler seine Karten aufdeckt in der Hoffnung, dass ein Gegenspieler eine Handlung unternimmt, die der Alleinspieler dann als „Kartenverrat“ reklamiert. Die Handlungsweise des Gegenspielers ist in Anbetracht des offenen Hinlegens der Karten des Alleinspielers nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.
Übersicht: ISKO und Entscheidungen
Martin Sobel, Schiedsrichter-Obmann LV 03