Aktuelles
22. August 2026
Nachschulungen für Schiedsrichter
Die Gültigkeit der Schiedsrichterausweise ist befristet.
Die Verlängerung des Schiedsrichterausweises ist frühestens zwei Jahre vor und spätestens ein Jahr nach Gültigkeitsablauf möglich. Im Rahmen der Verlängerung der Schiedsrichterausweise ist die Teilnahme an einer Nachschulung für alle Schiedsrichter verpflichtend.
Die Schiedsrichter-Obleute im Landesverband bieten in diesem Jahr noch 2 Termine für die Nachschulung an: